AGB für Sponsoren der JUG Saxony Konferenzen

Mit den nachfolgenden Richtlinien und AGB vereinbaren Sie verbindlich die Bedingungen für Ihre Teilnahme an den JUG Saxony Konferenzen, JUG Saxony Day und JUG Saxony Camp, als Sponsor mit dem JUG Saxony e. V. (nachfolgend JUG Saxony genannt) als Veranstalter.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Gültig ab 13. Februar 2024

Neben diesen AGB gilt ergänzend die aktuelle Leistungsbeschreibung zum Sponsoring. Diese finden Sie im MediaKit der entsprechenden Veranstaltung.

Vertragspartner ist der JUG Saxony e. V., gesetzlich vertreten durch dessen Vorstand (1. Vorsitzender: Dr. Falk Hartmann, 2. Vorsitzender: Bernd Fischer, Schatzmeister: Torsten Busch), Leipziger Straße 93, 01127 Dresden.

Kontakt
JUG Saxony e. V.
Leipziger Straße 93
01127 Dresden

Telefon: +49 351 418868710
Fax: +49 351 418868719
E-Mail: team@jugsaxony.org
Web: https://www.jugsaxony.org

Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind auch Personen, die bei Abschluss des Vertrages in ihrem gewerblichen, beruflichen oder selbständigen Tätigkeitskreis handeln. Das Angebot der JUG Saxony richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Sollten Sie Verbraucher in diesem Sinne sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Inhalt

  1. Veranstalter und Vertragspartner
  2. Vertragsschluss
  3. Vertragsgegenstand Sponsoring
  4. Geschäftliche Handlungen
  5. Änderungen des Vertragsgegenstandes
  6. Stornierung, Kündigung und Rücktritt
  7. Preise und Zahlungsbedingungen
  8. Gewährleistung des JUG Saxony
  9. Haftung des JUG Saxony
  10. Haftung des Sponsors
  11. GEMA Genehmigung
  12. Anfertigung von Foto-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen
  13. Datenschutz
  14. Gerichtsstand und Recht

1. Veranstalter und Vertragspartner

1.1 Veranstalter

Die JUG Saxony Konferenzen, JUG Saxony Camp und JUG Saxony Day, werden vom JUG Saxony e. V., im Folgenden JUG Saxony, veranstaltet. Sofern Teile der Leistungen durch Dritte erbracht werden, mit denen ein gesonderter Vertrag zu schließen ist, gelten für diesen Bereich die gesonderten AGB zusätzlich.

1.2 Sponsor

Ihr Unternehmen wird nachfolgend als Sponsor bezeichnet. Sponsoren sind Unternehmen, die ein kostenpflichtiges Sponsoring-Paket gebucht haben. Sie sind einverstanden, dass gleiche oder ähnliche Vereinbarungen mit anderen Sponsoren geschlossen werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Leistungsbeschreibung für Sponsoren stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Ihr Unternehmen dar. Buchbar sind nur die bezeichneten Leistungen oder Leistungspakete. Einzelleistungen sind nicht buchbar. Ihr Angebot kann nur auf den in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Wegen erfolgen.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme Ihres Angebots durch den JUG Saxony zu Stande. Dies geschieht durch Zusendung der Rechnung nach Ihrer Bestellung.

2.3 Sämtliche Nebenabreden mit dem Vertrieb der JUG Saxony Konferenzen bedürfen zur Wirksamkeit der Text- oder Schriftform.

2.4 Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich Ihr Unternehmen zur Zahlung der ausgewiesenen Entgelte und eventuellen Zusatzkosten.

3. Vertragsgegenstand Sponsoring

3.1 Gegenstand des Vertrages als Sponsor sind die im MediaKit beschriebenen Leistungen im Gegenzug zu Geldleistungen. Sollten zum Zeitpunkt der Bestellung Teile der Leistung seitens Veranstalter nicht mehr erbracht werden können (z. B. Druckunterlagenschluss), besteht kein Anspruch auf Minderung.

3.2 Die Leistungszeiträume für die Fläche und Ausstattung ergeben sich aus dem MediaKit. Ist die Standfläche nach Ende der vereinbarten Mietzeit nicht beräumt, trägt der Aussteller die Kosten für die Beräumung.

3.3 Die Untervermietung an Unteraussteller ist nicht zulässig.

3.4 Es gibt Leistungsbereiche, in denen der Sponsor zeitgleich auch als Gastgeber fungiert.

3.5 Sofern die Leistung des JUG Saxony oder eines Dienstleisters von einer Mitwirkungshandlung Ihres Unternehmens als Sponsor abhängt und diese ausbleibt, wird der JUG Saxony und der Dienstleister, sofern kein Fixtermin vereinbart ist, nach fruchtloser Nachfristsetzung von der Leistung frei.

3.6 Für Sponsoren gilt ferner die Haus- und Benutzungsordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes.

4. Geschäftliche Handlungen

4.1 Geschäftliche Handlungen im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind dem Sponsoren nur für jeweils eigene Produkte erlaubt.

4.2 Sponsoren dürfen gewerbliche Schutzrechte des JUG Saxony und anderer Dritter sowie Wettbewerbsrecht durch ihre geschäftlichen Handlungen während der Veranstaltung nicht verletzen.

4.3 Sponsoren haben den JUG Saxony freizustellen, wenn sie wegen unlauterer geschäftlicher Handlungen im Sinne des UWG und Wettbewerbsrechts Ihres Unternehmens anlässlich der Veranstaltung oder des Sponsorings mit in Anspruch genommen wird.

4.4 Ihr Unternehmen trägt allein die Verantwortung für die zur Verfügung gestellten Inhalte und stellt den JUG Saxony von Ansprüchen Dritter frei. Der JUG Saxony behält sich vor, von Ihrem Unternehmen gelieferte Inhalte wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der JUG Saxony Konferenzen abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen gegen Rechte Dritter, Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den JUG Saxony unzumutbar ist, ohne zur Prüfung verpflichtet zu sein.

4.5 Soweit Ihr Unternehmen Texte zur redaktionellen Verwendung bereitstellt, behält sich der JUG Saxony vor, diese unter Berücksichtigung Ihrer Interessen zu ändern, sofern dies für die jeweilige Veröffentlichung notwendig erscheint.

5. Änderungen des Vertragsgegenstandes

5.1 Änderungen des Vertragsgegenstandes nach Vertragsschluss und nach Verstreichen der jeweiligen Fristen zur Durchführung einzelner Leistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht in der Leistungsbeschreibung vorgesehen.

5.2 Sofern zwingende tatsächliche, technische oder rechtliche Gründe es erfordern, die einem Sponsor zunächst zugesagte Leistung zu ändern, hat der JUG Saxony das Recht, den Leistungsinhalt des Vertrages auch nach Vertragsschluss zu ändern, wenn mit der Änderung bei wesentlich gleicher Leistung keine wesentlichen Nachteile verbunden sind. In diesem Fall besteht weder ein Schadensersatzanspruch oder noch ein Rücktrittsrecht zugunsten des Sponsors.

6. Stornierung, Kündigung und Rücktritt

6.1 Die Stornierung der Bestellung ist ausgeschlossen. Ihr Unternehmen kann dem JUG Saxony jedoch mitteilen, auf die zukünftige Leistung ganz oder teilweise zu verzichten, wobei eine Minderung des Sponsoring-Entgeltes nicht erfolgt.

6.2 Eine Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen. 6.3 Der JUG Saxony hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

  • eine Zahlung nicht termingerecht erfolgt (siehe 7.5 und 7.6),
  • oder nach fruchtloser Nachfrist eine Zahlung nicht erfolgt.

Hat der Sponsor diesen Rücktritt zu vertreten, so schuldet er als pauschalen Schadensersatz 50 % des vereinbarten Preises.

6.4 Muss die Veranstaltung aus vom JUG Saxony nicht verschuldeten Gründen oder aufgrund höherer Gewalt, also z. B. aufgrund eines behördlichen Verbots zur Eindämmung von Corona oder aufgrund einer akuten Bedrohung, abgesagt werden, so besteht für den JUG Saxony ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Die Rückgewähr nicht erbrachter Leistungsteile erfolgt in diesem Fall für Veranstaltungen grundsätzlich nach dem pauschalierten Schema. Für Sponsoring gilt, dass im Falle der nicht verschuldeten Absage vor dem Veranstaltungszeitraum die Vergütung nur in Höhe von 30 %, während des Veranstaltungszeitraums nur in Höhe von 90 % geschuldet ist.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Preise sind Festpreise. Rabatte und Staffeln sind, soweit nicht angegeben, ausgeschlossen.

7.2 Alle Preise, sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.3 Bei Angeboten, die sich speziell nur an Fördermitglieder richten, ist eine gültige Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Buchung und zum jeweiligen Veranstaltungstag erforderlich.

7.4 Der JUG Saxony kann den vereinbarten Preis bereits vor der Leistungserbringung ganz oder teilweise in Rechnung stellen.

7.5 Die Rechnung wird an die bei der Buchung angegebene Rechnungsadresse ausgestellt und ausschließlich elektronisch an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Wird nach Zugang der Rechnung eine Änderung der Rechnungsadresse angefordert, erhebt der JUG Saxony eine Änderungsgebühr in Höhe von 50 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

7.6 Das Sponsoring-Entgelt ist binnen 30 Tagen jedoch spätestens bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit ist die Gutschrift auf dem angegebenen Konto.

7.7 Ist das Sponsoring-Entgelt 30 Tage nach Fälligkeit der Zahlung noch nicht auf dem genannten Konto eingegangen, kann der JUG Saxony die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen.

8. Gewährleistung des JUG Saxony

8.1 Werden dem Sponsor Standfläche und Standausstattung übergeben und erkennt der Sponsor Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich herabsetzen, bei oder nach Übergabe, so hat er diese binnen einer Stunde dem vom JUG Saxony zu benennenden Verantwortlichen zu rügen. Andernfalls sind Ansprüche des Sponsors über die Beseitigung des Mangels hinaus ausgeschlossen.

8.2 Dem Sponsor werden die Gegenleistungen unverzüglich bekannt gemacht. Mängel in der Ausführung hat der Sponsor unverzüglich zu rügen. Dem JUG Saxony ist zunächst eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Verstreicht diese Frist fruchtlos, ist der Sponsor zur Minderung oder zum Rücktritt berechtigt.

8.3 Für eine ohne Verschulden des JUG Saxony nicht erfolgte Eintragung, fehlerhafte Angaben, Schreib- und Druckfehler im MediaKit haften der JUG Saxony, seine gesetzlichen Vertreter und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des JUG Saxony nicht.

9. Haftung des JUG Saxony

Der JUG Saxony haftet Ihrem Unternehmen gegenüber für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des JUG Saxony, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des JUG Saxony beruhen; ebenso haftet der JUG Saxony für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des JUG Saxony, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des JUG Saxony beruhen; in den übrigen Fällen ist eine Haftung des JUG Saxony soweit gesetzlich zugelassen ausgeschlossen oder soweit zulässig auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt erhalten.

10. Haftung des Sponsors

10.1 Ihr Unternehmen haftet für Schäden, die durch dieses, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, seine beauftragten Dienstleister oder den Betrieb der von ihm eingesetzten Gegenstände entstehen. Dies umfasst auch die Verkehrssicherungspflicht auf einer übergebenen Standfläche und für die von ihm genutzten Wege zum Stand.

10.2 Ihr Unternehmen stellt den JUG Saxony von eventuellen Ansprüchen Dritter wegen Verletzungshandlungen oder Unterlassungen des Sponsors und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen frei.

10.3 Ihr Unternehmen unterhält einen angemessenen Versicherungsschutz, der auf Verlangen des JUG Saxony nachzuweisen ist.

10.4 Erbringt Ihr Unternehmen Leistungen gemäß 3.4, gelten darüber hinaus weitere gesetzliche Rahmenbedingungen.

10.5 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Haftung gegenüber Dritten und untereinander.

11. GEMA Genehmigung

Bei Musikwiedergabe am Ausstellungsstand ist die Genehmigung der GEMA-(Gesellschaft für musikalische Ausführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) durch den Sponsor einzuholen.

12. Anfertigung von Foto-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen

12.1 Zur Wahrung des Schutzes des Geistigen Eigentums sowie von Persönlichkeitsrechten ist das Anfertigen und Veröffentlichen von Foto-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen (Aufnahmen) bei Veranstaltungen des JUG Saxony grundsätzlich untersagt.

12.2 Sie haben jedoch die Möglichkeit, beim JUG Saxony auf Anfrage per E-Mail an team@jugsaxony.org eine Genehmigung zu den nachfolgenden Bedingungen zu erhalten. Genehmigungen werden prinzipiell nicht für Workshops und Vorträge erteilt. In der Anfrage sind Art und Umfang Ihrer geplanten Aufnahmen, Anzahl der Personen im Drehteam, Verwendungszwecke, Art und Umfang der Veröffentlichung anzugeben.

12.3 Die erteilte Genehmigung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Die Genehmigung umfasst nicht eventuelle Rechte Dritter; erforderliche Einwilligungen müssen Sie selbst einholen. Soweit Sie gefertigte Aufnahmen nicht nur intern verwenden, sondern eine Veröffentlichung außerhalb Ihres Unternehmens planen, ist auf den JUG Saxony in geeigneter Form hinzuweisen und dem JUG Saxony die gefertigte Aufnahme vorab zur Erteilung einer konkretisierten Veröffentlichungsgenehmigung zuzusenden.

12.4 Ausgenommen von der Genehmigungserfordernis sind Foto- und Filmaufnahmen für rein private Zwecke ohne Veröffentlichungsabsicht, solange diese nur kurze Ausschnitte der Veranstaltung umfassen. Ausgenommen sind ferner Medien, die sich akkreditiert haben.

12.5 Gibt ein Sponsor Foto-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen an den JUG Saxony zu werblichen Zwecken weiter, die der Sponsor angefertigt oder durch Dritte anfertigen lassen hat, so darf der JUG Saxony diese Aufnahmen unter Angabe des Urhebers für werbliche Zwecke verwenden.

13. Datenschutz

Es gelten unsere Datenschutzbedingungen, und zusätzlich: Zum Zwecke der Durchführung des geschlossenen Vertrages werden personenbezogene Daten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften erhoben, gespeichert und verarbeitet. Von Sponsoren erfassen wir Finanzdaten (z. B. Rechnungsadresse usw.) und Kontaktdaten von Ansprechpartnern, die teilweise personenbezogene Daten darstellen können.

14. Gerichtsstand und Recht

Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Dresden vereinbart. Es wird weiter das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.