Teilnahmebedingungen

Mit den nachfolgenden Richtlinien und Teilnahmebedingungen bestätigst du verbindlich die Bedingungen für deine Teilnahme an den Veranstaltungen des JUG Saxony e. V. (nachfolgend JUG Saxony genannt) als Veranstalter.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Gültig ab 13. Februar 2024

Inhalt

  1. Veranstalter
  2. Inhalt der Veranstaltung, Änderungsvorbehalt
  3. Teilnahmeentgelt
  4. Anmeldung zu kostenfreien und kostenpflichtigen Veranstaltungen
  5. Zahlungsmodalitäten für Teilnahmeentgelte
  6. Wechsel und Absage des Teilnehmers
  7. Gewährleistung und Haftung
  8. Haftung
  9. Datenschutz
  10. Einwilligung in Videoüberwachung sowie Veröffentlichung von Bildnissen und Mitschnitten
  11. Anfertigung von Foto-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen
  12. Recruiting- und Marketingmaßnahmen
  13. Sonstige Vereinbarungen
  14. Gerichtsstand und Recht
  15. Salvatorische Klausel

1. Veranstalter

Vertragspartner ist der JUG Saxony e. V., gesetzlich vertreten durch den Vorstand des JUG Saxony e. V. (1. Vorsitzender: Dr. Falk Hartmann, 2. Vorsitzender: Bernd Fischer, Schatzmeister: Torsten Busch), Leipziger Straße 93, 01127 Dresden.

Kontakt
JUG Saxony e. V.
Leipziger Straße 93
01127 Dresden

Telefon: +49 351 418868710
Fax: +49 351 418868719
E-Mail: team@jugsaxony.org
Web: https://www.jugsaxony.org

2. Inhalt der Veranstaltung, Änderungsvorbehalt

2.1. Die Veranstaltung wird inhaltlich so durchgeführt, wie in der Veranstaltungsbeschreibung angegeben.

2.2. Sprache der Veranstaltung ist grundsätzlich Deutsch, wobei Teile der Veranstaltung in englischer Sprache durchgeführt werden können.

2.3. Zur Leistung des JUG Saxony gehören die Ermöglichung der Teilnahme an der Veranstaltung mit dem im Programm beschriebenen Inhalt sowie die in der Beschreibung angegebenen Zusatzleistungen.

2.4. Der JUG Saxony behält sich vor, in zumutbarem Umfang den Inhalt der Veranstaltung bei Vorliegen wichtiger Gründe zu ändern, die etwa durch die Veranstaltungsstätte, die Inhalte der Veranstaltung oder die Handelnden bei der Durchführung des Programms entstehen. Jeder angemeldete Teilnehmer wird in angemessener Zeit und im angemessenen Umfang hierüber informiert. Eine Stornierung aus diesem Grund ist ausgeschlossen.

3. Teilnahmeentgelt

3.1. Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der ausgewiesenen Teilnahmeentgelte und eventuellen Zusatzkosten. Diese Verpflichtung besteht nicht bei als kostenfrei ausgewiesenen Veranstaltungen oder Veranstaltungsteilen.

3.2. Alle angegebenen Preise enthalten die zum Zeitpunkt gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

3.3. Im Rahmen von kostenpflichtigen Veranstaltungen wird Studierenden einer deutschen Präsenzhochschule, die sich im Direktstudium in Vollzeit befinden, Studierenden an einer Dualen Hochschule und Auszubildenden die Möglichkeit eingeräumt, sich für eine kostenfreie Teilnahme zu registrieren. Die Anzahl der kostenfreien Zugänge ist begrenzt. Es besteht kein Anspruch auf einen kostenfreien Zugang. Die Zuteilung erfolgt nach einer Warteliste. Nach der Zuteilung müssen die Studierenden und Auszubildenden am Veranstaltungstag einen gültigen Studierendenausweis, eine Immatrikulationsbescheinigung bzw. einen Ausbildungsnachweis vorlegen. Erst mit der Vorlage dieses Nachweises ist die Zuteilung bzw. die Anmeldung verbindlich. Der Nachweis ist in Verbindung mit einem Lichtbild (z. B. Personalausweis) am Veranstaltungstag dem JUG Saxony nochmals vorzulegen, andernfalls kann der JUG Saxony das jeweils gültige Teilnahmeentgelt nachfordern oder von der Teilnahme ausschließen.

4. Anmeldung zu kostenfreien und kostenpflichtigen Veranstaltungen

4.1. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt ausschließlich online über die jeweilige Veranstaltungswebseite (in Ausnahmefällen ist eine Anmeldung via Post/Fax möglich). Nach der Anmeldung erhältst Du eine Anmeldebestätigung per E-Mail.

4.2. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen erhältst Du nach Eingang der Anmeldebestätigung eine Rechnung an die angegebene E-Mail-Adresse. Mit Zugang der Rechnung kommt der Vertrag zur Teilnahme an der Veranstaltung wirksam zu Stande. Die Buchung gilt als verbindlich. Nach Zahlungseingang erhältst Du eine Zahlungseingangsbestätigung per E-Mail.

4.3. Bei Angeboten, die sich speziell nur an Fördermitglieder richten, ist eine gültige Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Anmeldung / Buchung und zum jeweiligen Veranstaltungstag erforderlich.

5. Zahlungsmodalitäten für Teilnahmeentgelte

5.1. Die Zahlung des Teilnahmeentgelts kann vorab ausschließlich auf Rechnung vorgenommen werden. Du erhältst eine kaufmännische Rechnung als PDF per E-Mail.

5.2. Die Rechnung wird an die bei der Anmeldung angegebene Rechnungsadresse ausgestellt. Wird nach Zugang der Rechnung eine Änderung der Rechnungsadresse angefordert, erheben wir eine Änderungsgebühr in Höhe von 15 EUR brutto.

5.3. Das Teilnahmeentgelt ist binnen 14 Tagen auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit ist die Gutschrift auf dem angegebenen Konto.

5.4. Ist das Teilnahmeentgelt 30 Tage nach Fälligkeit der Zahlung noch nicht auf dem genannten Konto eingegangen, behalten wir uns vor, die Bestellung zu stornieren.

6. Wechsel und Absage des Teilnehmers

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen gilt:

6.1. Ein bereits angemeldeter Teilnehmer kann bei Verhinderung eine andere Person als Ersatzteilnehmer benennen. Der angemeldete Teilnehmer verliert das Recht, an der Veranstaltung teilzunehmen. Ein Wechsel des Teilnehmers ist ab Beginn der gebuchten Veranstaltung oder des Veranstaltungsteils ausgeschlossen.

6.2. Der Wechsel des angemeldeten Teilnehmers unter Anerkennung der Bedingungen dieser Richtlinien kann ausschließlich durch Benennung der anderen teilnehmenden Person vor Beginn der Veranstaltung über das Buchungsportal vorgenommen werden. Hierfür nutze bitte den Link in der Zahlungsbestätigungs-E-Mail.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Die Leistungen des JUG Saxony gelten als erbracht, wenn sie mittlerer Art und Güte entsprechen.

7.2. Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich geltend zu machen. Wenn Ansprüche zeitlich während der Veranstaltung hätten geltend gemacht werden können und damit ein Abstellen des Mangels noch möglich gewesen wäre, entfällt ein weitergehender Anspruch.

7.3. Der JUG Saxony behält sich vor, Veranstaltungen und Veranstaltungsteile aus wichtigem Grund abzusagen. Jeder angemeldete Teilnehmer wird unverzüglich hiervon unterrichtet. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall gezahlte Teilnahmeentgelte zurück. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, die Absage beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auf Seiten des JUG Saxony. 7.4. Wenn eine kostenpflichtige Veranstaltung aufgrund geltender Regelungen nur mit weniger als den geplanten Teilnehmer stattfinden darf, werden die Ticketpreise für diejenigen Teilnehmer erstattet, die dann nicht mehr teilnehmen dürfen. Die Berechtigung zur Teilnahme ergibt sich aus dem Buchungseingang (First-come, first-served).

7.5. Sollten Teilnehmer aufgrund der am Veranstaltungstag geltenden Regelungen nicht teilnehmen dürfen, werden die Tickets wieder in den Verkauf gegeben. Sofern die Tickets weiterverkauft werden können, werden die Ticketpreise abzüglich einer Servicepauschale i.H.v. 20 % des Ticketpreises erstattet. Eine Übertragung der Tickets durch den Käufer ist jederzeit bis vor dem Veranstaltungsbeginn möglich.

7.6. Müssen kostenfreie Veranstaltungen oder Veranstaltungsteile aus vom JUG Saxony nicht verschuldeten Gründen abgesagt werden, so besteht für Teilnehmer kein Anspruch auf Schadensersatz.

8. Haftung

8.1. Der JUG Saxony haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des JUG Saxony für die Richtigkeit und Aktualität der Inhalte von Veranstaltungen besteht nicht; eventuelle Ersatzansprüche gegen Dritte werden aber abgetreten.

8.2. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, sofern Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geltend gemacht werden oder die wegen Produkthaftung oder auf Grund anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften geltend gemacht werden.

8.3. Für Gegenstände, die vom Teilnehmer mit zu Veranstaltungen gebracht werden, besteht keine Haftung vom JUG Saxony, es sei denn der Verlust oder die Beschädigung wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von JUG Saxony verursacht.

9. Datenschutz

Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen, und zusätzlich:

9.1. Zum Zwecke der Durchführung des geschlossenen Vertrages werden personenbezogene Daten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften erhoben, gespeichert und verarbeitet. Wenn Du Dich für eine Veranstaltung des JUG Saxony registrierst, erfassen wir ggf. Finanzdaten von Dir (z. B. Rechnungsadresse usw.), die teilweise personenbezogene Daten darstellen können.

9.2. Darüber hinaus werden die Namen und E-Mailadressen für die Kommunikation nach der Registrierung, ggf. die Namen und Unternehmens- bzw. Hochschulnamen zur Erstellung personalisierter Konferenzausweise verwendet.

9.3. Finden Veranstaltungen online statt, so werden Namen und E-Mail-Adressen an Provider von Konferenz-Plattformen zur Abwicklung der Veranstaltung weitergegeben.

9.4. Zudem können Adressdaten an Versanddienstleister weitergegeben werden, sofern der Versand von veranstaltungsrelevanten Inhalten notwendig ist.

9.5. Für Abschlussverlosungen im Rahmen des JUG Saxony Days gilt: Es werden die Namen ausschließlich derjenigen Teilnehmer verwendet, die zuvor Bewertungen der Konferenz über die Konferenz-App abgegeben haben. Mit Bewertung willigen die Teilnehmer ausdrücklich zur Teilnahme an der Verlosung und gleichzeitig zur Nennung der Namen während der Verlosung im Falle eines Gewinns ein.

10. Einwilligung in Videoüberwachung sowie Veröffentlichung von Bildnissen und Mitschnitten

10.1. Wir weisen darauf hin, dass aus Sicherheitsgründen vor Ort eine Videoüberwachung unter Berücksichtigung der Grenzen durch Persönlichkeitsrecht und Datenschutz stattfinden kann. Du erteilst mit dem Vertragsschluss die Einwilligung zu dieser Überwachung.

10.2. Soweit nach Gesetz erforderlich, erteilst Du mit der Teilnahme das Einverständnis mit Foto-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen und deren Veröffentlichung vor Ort oder per Druck, DVD, TV, Internet und zukünftigen Medien zu dokumentarischen und werblichen Zwecken dem JUG Saxony, sowie anderer Beteiligter der Veranstaltung, wie etwa anderer Teilnehmer, Dienstleister oder Sponsoren.

11. Anfertigung von Foto-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen

11.1. Zur Wahrung des Schutzes des Geistigen Eigentums sowie von Persönlichkeitsrechten ist das Anfertigen und Veröffentlichen von Foto-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen (Aufnahmen) bei Veranstaltungen des JUG Saxony grundsätzlich untersagt.

11.2. Du hast jedoch die Möglichkeit, beim JUG Saxony auf Anfrage per E-Mail an team@jugsaxony.org eine Genehmigung zu den nachfolgenden Bedingungen zu erhalten:

11.3. Genehmigungen werden prinzipiell nicht für Keynotes und Vorträge erteilt.

11.4. In der Anfrage sind Art und Umfang Deiner geplanten Aufnahmen, Anzahl der Personen im Drehteam, Verwendungszwecke, Art und Umfang der Veröffentlichung anzugeben.

11.5. Die erteilte Genehmigung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.

11.6. Die Genehmigung umfasst nicht eventuelle Rechte Dritter; erforderliche Einwilligungen musst Du selbst einholen.

11.7. Soweit Du gefertigte Aufnahmen nicht nur intern verwenden, sondern eine Veröffentlichung außerhalb Deines Unternehmens planen, ist auf den JUG Saxony in geeigneter Form hinzuweisen und dem JUG Saxony die gefertigte Aufnahme vorab zur Erteilung einer konkretisierten Veröffentlichungsgenehmigung zuzusenden.

11.8. Ausgenommen von der Genehmigungserfordernis sind Foto- und Filmaufnahmen für rein private Zwecke ohne Veröffentlichungsabsicht, solange diese nur kurze Ausschnitte der Veranstaltung umfassen.

11.9. Ausgenommen sind ferner Medien, die sich akkreditiert haben.

12. Recruiting- und Marketingmaßnahmen

Es ist nicht gestattet, Recruiting- und/oder Marketingmaßnahmen während unseren sowohl kostenfreien als auch kostenpflichtigen Veranstaltungen durchzuführen, ohne Sponsor der Veranstaltung zu sein. Das betrifft z. B.: das Verteilen und Auslegen von Marketing-Material jeglicher Art sowie das Anwerben von Teilnehmern der Veranstaltung für das eigene oder dritte Unternehmen.

13. Sonstige Vereinbarungen

Sofern Du anlässlich der Veranstaltung mit dem JUG Saxony gesondert Vereinbarungen treffen, bedürfen diese der Textform.

14. Gerichtsstand und Recht

14.1. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Dresden vereinbart.

14.2. Es wird weiter das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser Richtlinien & Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so gelten die übrigen fort und an Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung.